Beitragsordnung des Bonn Ballers Club 53 e. V.
Präambel
Die Satzung des Bonn Ballers Club 53 e. V. sieht in § 7 die Pflicht der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen vor. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand festgelegt. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 03.08.2025 nachstehende Beitragsordnung erlassen:
§ 1 Beschlüsse
(1) Die vom Vorstand festgesetzten Mitgliedsbeiträge gelten zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres, sofern der Vorstand keinen anderen Termin beschließt.
(2) Der Vorstand ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise zu erlassen oder zu stunden. Der Vorstand ist insbesondere berechtigt, solche Mitgliedern ganz oder teilweise von der Beitragspflicht zu befreien, die besondere Dienste für den Verein leisten. Ein Rechtsanspruch des Mitglieds auf Beitragsbefreiung, Ratenzahlung oder Stundung besteht nicht.
§ 2 Beiträge
(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgeblich.
(2) Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung der Sporthilfe e.V./des Landessportbunds NRW, den Teilnehmerbeitrag beim Deutschen-Basketball-Bund e.V. sowie den Mitgliedsbeitrag beim Stadtsportbund Bonn e.V.
(3) Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
(4) Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeweiligen Monats fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug hat das Mitglied Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) p. a. auf die offene Forderung des Vereins zu zahlen. Darüber hinaus hat das Mitglied dem Verein sämtliche mit der Beitragseinziehung verbundenen Kosten zu erstatten.
(6) Die Mitgliedsbeiträge betragen für die:
a) aktive Mitgliedschaft:
Monatsbeitrag: 20,53 Euro
b) passive Mitgliedschaft:
Monatsbeitrag: 10,53 Euro
§ 3 Vereinskonto
Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen und zusätzliche Entgelte werden nur auf das Vereinskonto zu leisten sein. Dieses wird den Mitgliedern nach dessen Eröffnung mitgeteilt werden.
§ 4 Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Beitragsordnung werden vom Vorstand des Bonn Ballers Club 53 e.V. beschlossen.
Bonn, den 03. August 2025